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Erste Erwähnung des Dorfes


Die erste schriftliche Erwähnung des Dorfes Höchstberg stammt von 1389. Am 6. Februar dieses Jahres (Samstag nach Lichtmess), verpachtet Tilgrin von Daun, genannt von Zollever, seinen Hof zu Hausen bei Uersfeld. Von diesem ursprünglichen Besitzer Teylleghin leiten sich offenbar Flurnamenbezeichnungen ab, wie z.B. "Tielges-beumgen" (1553), "Thieltges-Baum" (1590) und "Tilgesbäumgen" (1705).

Urkunde

Nachstehend der frei übersetzte Text der ersten Urkunde von Hausen (Höchstberg) von 1389, da der original Text der Urkunde nur sehr schwer zu lesen ist:

Ich, Tilgin von Daun, genannt von Zolver, verkünde hiermit allen Leuten, die diesen Brief sehen oder hörend lesen, dass ich mit meinem guten vorbedachten und wohlbesonnenen Mute, Rat und Willen für mich, meine Kinder und für alle unsere Erben und Nachkommen hinweg verleihe und verliehen habe mit Namen meinen Hof zu Hausen, der gelegen ist bei Uersfeld, im Hochgericht des Hauses von Nürburg, mit allem seinem Zubehör, Wiesen, Land, nass und trocken, nichts ausgeschieden, dem bescheidenen Manne Peter von Adenau, Truchseß und derzeit Burgmann zu Nürburg. Ihr sollt wissen, dass der vorgenannte Peter und seine Erben oder Besitzer dieses Briefes den vorgenannten Hof haben, halten und versehen sollen mit allem seinem Zubehör wie vorgenannt, zehn Jahre lang nach Datum dieses Briefes. Was der vorgenannte Peter aus dem Hof netto erwirtschaftet, das soll er mir, meinen Kindern oder Erben zur Hälfte jährlich auf St. Martinstag im Winter (11.11) nach Daun liefern, wie ihm das von mir, meinen Kindern und Erben angewiesen worden ist. Und ich, vorgenannter Tilgin, gelobe für mich, meine Kinder und alle meine Erben den vorgenannten Peter und alle seine Erben in guter Treue und rechtem Glauben bei dieser Beleihung zu lassen, wie es oben geschrieben steht, ohne Klage, Irrungen oder Hindernisse meinerseits als Tilgin, meiner Kinder oder Erben oder sonst jemand von uns. Und wenn diese oben genannten zehn Jahre nach Datum erwähnte Hof zu Hausen mit allem seinem Zubehör sofort wieder an mit, Tilgin, an meine Kinder und Erben zurückfallen, ohne Widerrede, Klage, Irrungen oder Hindernisse des vorgenannten Peters, seiner Erben oder sonst jemand von seiner Seite. Alle Arglist, neue Wunden und Klage, sei es in der Zuständigkeit geistlichen oder weltlichen Gerichts, das ist alles in den vorgenannten Punkten dieses Briefes gänzlich ausgenommen und ausgeschlossen. Zur Bestätigung habe ich, Tilgin, mein Siegel unten an diesem Brief gehangen und habe des weiteren gebeten, dass zum Zeugnis der Wahrheit, Gobelin von Polch, Burgmann zu Nürburg, auch sein Siegel neben das meine unten an diesen Brief hängen wolle. Und ich, der vorgenannte Jobel von Polch, bekenne, dass alle vorgenannten Punkte dieses Briefes der Wahrheit entsprechen und um beider Willen Tilgins habe ich mein Siegel unten an diesen Brief gehangen. Und das wurde gegeben im Jahre 1389 nach Christi Geburt, samstags nach Mariä Lichtmeß (=06.02.)
 
 

Chronik

Weitere Informationen und Geschichten aus Höchstberg finden Sie in der Ortschronik von Höchstberg von Alois Mayer und Erich Mertes aus dem Jahr 1989.
 
Peter v. Adenau

So ähnlich wird es ausgesehen haben, als die Höchstberger Bauern vor Jahrhunderten ihren Zehnten dem Nürburger Truchseß Peter von Adenau ablieferten. Dieser wiederum ließ auf Martinstag die Hälfte seiner Einkünfte vom Hilgersberger Hof dem Tilgin nach Daun bringen.
 
 
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