Erste Erwähnung des Dorfes
Die erste schriftliche Erwähnung des Dorfes
Höchstberg stammt von 1389. Am 6. Februar dieses
Jahres (Samstag nach Lichtmess), verpachtet
Tilgrin von Daun, genannt von Zollever, seinen
Hof zu Hausen bei Uersfeld. Von diesem
ursprünglichen Besitzer Teylleghin leiten sich
offenbar Flurnamenbezeichnungen ab, wie z.B.
"Tielges-beumgen" (1553), "Thieltges-Baum"
(1590) und "Tilgesbäumgen" (1705).
Nachstehend der frei übersetzte Text der ersten
Urkunde von Hausen (Höchstberg) von 1389, da der
original Text der Urkunde nur sehr schwer zu
lesen ist:
Ich, Tilgin von Daun, genannt von Zolver,
verkünde hiermit allen Leuten, die diesen Brief
sehen oder hörend lesen, dass ich mit meinem
guten vorbedachten und wohlbesonnenen Mute, Rat
und Willen für mich, meine Kinder und für alle
unsere Erben und Nachkommen hinweg verleihe und
verliehen habe mit Namen meinen Hof zu Hausen,
der gelegen ist bei Uersfeld, im Hochgericht des
Hauses von Nürburg, mit allem seinem Zubehör,
Wiesen, Land, nass und trocken, nichts
ausgeschieden, dem bescheidenen Manne Peter von
Adenau, Truchseß und derzeit Burgmann zu
Nürburg. Ihr sollt wissen, dass der vorgenannte
Peter und seine Erben oder Besitzer dieses
Briefes den vorgenannten Hof haben, halten und
versehen sollen mit allem seinem Zubehör wie
vorgenannt, zehn Jahre lang nach Datum dieses
Briefes. Was der vorgenannte Peter aus dem Hof
netto erwirtschaftet, das soll er mir, meinen
Kindern oder Erben zur Hälfte jährlich auf St.
Martinstag im Winter (11.11) nach Daun liefern,
wie ihm das von mir, meinen Kindern und Erben
angewiesen worden ist. Und ich, vorgenannter
Tilgin, gelobe für mich, meine Kinder und alle
meine Erben den vorgenannten Peter und alle
seine Erben in guter Treue und rechtem Glauben
bei dieser Beleihung zu lassen, wie es oben
geschrieben steht, ohne Klage, Irrungen oder
Hindernisse meinerseits als Tilgin, meiner
Kinder oder Erben oder sonst jemand von uns. Und
wenn diese oben genannten zehn Jahre nach Datum
erwähnte Hof zu Hausen mit allem seinem Zubehör
sofort wieder an mit, Tilgin, an meine Kinder
und Erben zurückfallen, ohne Widerrede, Klage,
Irrungen oder Hindernisse des vorgenannten
Peters, seiner Erben oder sonst jemand von
seiner Seite. Alle Arglist, neue Wunden und
Klage, sei es in der Zuständigkeit geistlichen
oder weltlichen Gerichts, das ist alles in den
vorgenannten Punkten dieses Briefes gänzlich
ausgenommen und ausgeschlossen. Zur Bestätigung
habe ich, Tilgin, mein Siegel unten an diesem
Brief gehangen und habe des weiteren gebeten,
dass zum Zeugnis der Wahrheit, Gobelin von
Polch, Burgmann zu Nürburg, auch sein Siegel
neben das meine unten an diesen Brief hängen
wolle. Und ich, der vorgenannte Jobel von Polch,
bekenne, dass alle vorgenannten Punkte dieses
Briefes der Wahrheit entsprechen und um beider
Willen Tilgins habe ich mein Siegel unten an
diesen Brief gehangen. Und das wurde gegeben im
Jahre 1389 nach Christi Geburt, samstags nach
Mariä Lichtmeß (=06.02.)
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Chronik
Weitere Informationen und
Geschichten aus Höchstberg finden
Sie in der Ortschronik von
Höchstberg von Alois Mayer und Erich
Mertes aus dem Jahr 1989. |
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So ähnlich wird es ausgesehen haben, als die
Höchstberger Bauern vor Jahrhunderten ihren
Zehnten dem Nürburger Truchseß Peter von
Adenau ablieferten. Dieser wiederum ließ auf
Martinstag die Hälfte seiner Einkünfte vom
Hilgersberger Hof dem Tilgin nach Daun
bringen. |
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